Montag, 2. September 2013

Zähne zeigen ist verboten!



Vor einigen Tagen erhielt ich von Paul M., aus Burgdorf die Anfrage, wieso AE-Design darauf achtet, dass bei Personenportraits Kompositionsregeln eingehalten werden. Er fragt auch, ob ich nicht unsere Kunden bevormunden würde, wenn ich das Malen eines Portraitgemäldes, nach einer Fotoaufnahme, die diese Regeln nicht einhält, ablehne. 

Eine gute Frage!

Tatsächlich könnte man meine Ablehnung als Bevormundung interpretieren. Daran haben ich nicht gedacht. Doch liegt es mir fern einem Kunden vorzuschreiben was ihm gefallen soll – wie wenn das möglich wäre. Nein, ich möchte unseren Kunden helfen, damit Sie nicht ein Gemälde in Auftrag geben, das am Ende keinen Gefallen finden kann.

Es sind einige solche Regeln, die beachtet werden sollten. Eine davon ist besonders einleuchtend und mit dieser möchte ich zeigen, worum es geht.

Lächeln erlaubt – Lachen verboten


Der bekannte Verhaltensforscher Konrad Lorenz, hat die Theorie entwickelt, dass sich das Lachen aus einer Drohgebärde der Primaten entwickelt habe.


Gemälde, die nach Fotos gemalt werden, auf denen die Personen herzhaft lachen, wirken schon nach kurzer Zeit auf den Betrachter eher bedrohlich, als erheiternd. Die Erfahrung lehrt, dass solche Gemälde schon nach kurzer Zeit entfernt werden und in der Abstellkammer verschwinden.



Auch Gemälde nach Fotos, bei denen die aufgenommene Person sich mit einem sympathischen Lächeln präsentiert, eignen sich kaum für ein Gemälde. Diese Bilder wirken mehr aufdringlich als sympathisch und werden – wen wundert es – ebenfalls nach kurzer zeit in die Abstellkammer verbannt.


Ganz anders wirken dagegen Gemälde, bei denen der Künstler wusste was er tat. Bei denen er die Person sinnlich verträumt oder nachdenklich, grübelnd abbildete. Solche Gemälde finden immer gefallen, wirken nie aufdringlich, nie bedrohlich und bleiben Jahrhunderte erhalten.





Urteilen Sie selbst!

Autor: Angelo Steccanella

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