Vor einigen Tagen erhielt ich von Paul M., aus Burgdorf die
Anfrage, wieso AE-Design darauf achtet, dass bei Personenportraits Kompositionsregeln
eingehalten werden. Er fragt auch, ob ich nicht unsere Kunden bevormunden würde,
wenn ich das Malen eines Portraitgemäldes, nach einer Fotoaufnahme, die diese Regeln
nicht einhält, ablehne.
Eine gute Frage!
Tatsächlich könnte man meine Ablehnung als Bevormundung interpretieren.
Daran haben ich nicht gedacht. Doch liegt es mir fern einem Kunden
vorzuschreiben was ihm gefallen soll – wie wenn das möglich wäre. Nein, ich
möchte unseren Kunden helfen, damit Sie nicht ein Gemälde in Auftrag geben, das
am Ende keinen Gefallen finden kann.
Es sind einige solche Regeln, die beachtet werden sollten.
Eine davon ist besonders einleuchtend und mit dieser möchte ich zeigen, worum
es geht.
Lächeln erlaubt – Lachen verboten
Der bekannte Verhaltensforscher Konrad Lorenz, hat die
Theorie entwickelt, dass sich das Lachen aus einer Drohgebärde der Primaten
entwickelt habe.
Gemälde, die nach Fotos gemalt werden, auf denen die
Personen herzhaft lachen, wirken schon nach kurzer Zeit auf den Betrachter eher
bedrohlich, als erheiternd. Die Erfahrung lehrt, dass solche Gemälde schon nach
kurzer Zeit entfernt werden und in der Abstellkammer verschwinden.
Ganz anders wirken dagegen Gemälde, bei denen der Künstler
wusste was er tat. Bei denen er die Person sinnlich verträumt oder
nachdenklich, grübelnd abbildete. Solche Gemälde finden immer gefallen, wirken
nie aufdringlich, nie bedrohlich und bleiben Jahrhunderte erhalten.
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