Ein signiertes Kunstwerk ist wertvoll, denn die Signatur des
Künstlers bestätigt die Echtheit des Werks! So die landläufige Meinung.
Doch so, wie nicht alles glänzende Gold ist, sind auch nicht
alle Signaturen als Echtheitsbeweis anzusehen. Gerade bei Bronzefiguren werden
mit Signaturen die Käufer getäuscht.
Es ist nicht verboten Nachgüsse von Bronzefiguren herstellen
zu lassen und diese zu verkaufen, wenn das Urheberrecht an den Figuren
erloschen ist. Solche Bronzefiguren findet
man bei Onlinehändlern zu Hauf. Sie werden angepriesen mit Beschreibungen wie:
„Zum Verkauf steht hier eine exklusive und erstklassige Künstler
Bronze auf Marmorsockel .
Signiert: D.H. Chiparus“
oder
„Hochwertiger, Jugendstil-Akt signiert Jean Patou“.
Dass es sich dabei um eine Reproduktion eines gemeinfreien Werkes
handelt, wird dem Käufer nicht klar gesagt. Mit Glück findet man dies irgendwo
versteckt auf der Webseite, wenn überhaupt.
Solche Reproduktionen sind kaum mehr wert, als das Metall
des Gusses. Dass Reproduktionen solcher
Bronzefiguren nicht eindeutig als solche bezeichnet werden müssen, ist eine
Gesetzeslücke, die von vielen Händlern ausgenützt wird, um die Kunden zu
täuschen.
Ich unterstelle keinem Händler, dass er mit Absicht die
Käufer täuschen möchte. Aber es entsteht doch der Eindruck, dass er es billigend
in Kauf nimmt, wenn er nicht eindeutig deklariert, dass es sich um eine
Reproduktion handelt.
Oftmals werden auch sachlich falsche Bezeichnungen für
solche Reproduktionen verwendet, die dann nochmals Verwirrung stiften. Statt von
Reproduktion werden solche Bronzefiguren als Replikate angeboten – auch der Begriff
Museumsreplikat kommt vor. Beides bezeichnet jedoch einen autorisierten und
limitierten Nachguss!
Es ist vielleicht schon so, dass der Mensch getäuscht werden
will – aber das muss ja nicht unbedingt beim Kauf einer Bronzefiguren
passieren.
Kennt man sich bei Bronzefiguren nicht wirklich gut aus, ist es
ratsam vor dem (Online)kauf sich bei einem ausgewiesenen Fachmann Rat zu holen.
Das kommt meist billiger, als viel Geld für eine wertlose Reproduktion
auszugeben.
Autor: Angelo Steccanella
Autor: Angelo Steccanella
Wer Orginale fälscht, oder nach macht, macht sich strafbar !! Wo es keinen gibt, der sich betrogen fühlt, und keine Anzeige macht, da wachsen auch die schwarzen Scharfe !! Wenn ein Museum oder eine Kunsthalle, Kunstwerke nach machen läßt, dann darf auch der Künstler nicht erwähnt werden, sonst ist das Betrug am Menschen !! Weiter hin kann ein verstorbener Künstler, kein Veto mehr ein legen, wenn Nachbildungen erscheinen, und das ist ein Problem dewr Kunst !!
AntwortenLöschenDas Urheberecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ab dann sind die Werke gemeinfrei. Das heisst, jeder kann und darf diese Werke kopieren.
AntwortenLöschenDie Kopien dürfen sogar so exakt sein, dass keine Unterschiede zum Original sichtbar sind. Und, das ist das bedenkliche, Kopien müssen nicht als solche gekennzeichnet sein. Damit wird der Täuschung Tür und Tor geöffnet.